Industrie 4.0 soll eine neue industrielle Revolution kennzeichnen, die derzeit stattfindet. Es gibt Schätzungen, wonach bis zu 90% aller Arbeitsplätze wegfallen! Algorithmen, Roboter, Maschinen sind auf dem Vormarsch. Erwerbsarbeit verliert die Funktion, den Lebensunterhalt sicherzustellen. Was soll aber das Angebot an Produkten und Dienstleistungen, wenn sie niemand kaufen kann? Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) wird also kommen! Aber wie kann es finanziert werden?
Die Grundfrage lautet ob die Gesellschaft einen so großen Überschuss an Gütern und Dienstleistungen produzieren kann, dass für die Menschen ein Grundeinkommen oberhalb des Existenzminimums gewährleistet werden kann. Finanziert ist das BGE schon. Denn wir produzieren genügend Güter und Dienstleistungen. Von ihnen leben wir, nicht von Geld. Ein bedingungsloses Grundeinkommen könnte einen qualitativen Wandel herbeiführen. Es könnte zu einer Veränderung nicht nur des menschlichen Verhaltens, sondern auch der gesellschaftlichen Verhältnisse führen. Durch zunehmende Kommunikation und gerechte Verteilung werden politische Konflikte endlich fair ausgetragen. Produkte und Dienstleistungen könnten ohne Profite von Zwischenhändlern direkt vertrieben werden.
Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) hat das Zeug für eine weltweite Angleichung der Lebensbedingungen und eine gerechte Neuorientierung der Welt zu sorgen. In dem Augenblick der Einführung in einem Land werden der Rest der Welt unter Druck geraten. Insoweit könnte das BGE quasi als weltweiter Katalysator für eine soziale, friedvolle Neuorientierung der Welt dienen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund steigender sozialer Probleme durch Fluchtbewegungen und Terrorismus.
Die soziale Sicherheit muss sich immer am Notwendigen orientieren, ohne dem Einzelnen die Chance zum Möglichen zu nehmen. Der Menschheit muss verständlich werden: Wenn die Grundversorgung als das Notwendige nicht weltweit garantiert werden kann, ist auch das Mögliche gefährdet, weil alle legitime Ordnung durch Macht oder Gewalt ersetzt werden muss. Flucht und Terror sind Ausdruck dieses Unrechts. Machtmissbrauch ist eine Folge. Die Rechte auf Leben, Nahrung und Unterkunft, auf medizinische Versorgung, Bildung und Abdeckung der existenziellen Grundbedürfnisse sind dem Menschen angeborene Rechte. Diese dürfen unter keinen Umständen eingeschränkt werden. Insofern muss eine an diesem Grundrecht orientierte Versorgungswirtschaft die Grundversorgung garantieren. Dies ist nur möglich, wenn sich alle Menschen für dieses globale, soziale Recht einsetzen.
Diese Auffassung spiegelt sich im Menschenrecht auf eine frei gewählte Tätigkeit und im Verbot jeglicher Zwangsarbeit wieder. Erich Fromm hat dieses Menschenrecht in seiner berühmten Schrift ''Haben oder Sein'' noch einmal bekräftigt. Jeder Mensch habe demnach das bedingungslose Recht, sich ohne Hunger ernähren zu können und nicht obdachlos sein zu müssen. In Europa wird das BGE in mehreren Staaten diskutiert. Die Initiatoren und Befürworter lassen jedoch ihre Vorstellungen für die Finanzierung weitgehend offen oder diskutieren es kontrovers. Das BGE sollte aber offensichtlich zumindest in dem 2016 abgelehnten Schweizer Referendum nicht zusätzlich, sondern nur unter Anrechnung des sonstigen Einkommens gezahlt werden. Damit wäre es aber nicht mehr bedingungslos. Die Höhe der sonstigen Einkommen müssten festgestellt und angerechnet werden.
Zur Finanzierung eines BGE muss keine Zusatzsteuer erhoben werden. Eine solche Steuer ist eher kontraproduktiv. Dies beginnt schon beim ausschließlichen Blick auf das verfügbare Einkommen als Finanzierungsbasis. Es geht eigentlich um die Finanzierung eines garantierten Grundbedarfs, also eines auskömmlichen privaten Verbrauchs. Hierunter sind alle Ausgaben zu einem würdigen Lebensunterhalt zu verstehen, also neben Lebensmitteln beispielsweise auch Kosten für Bildung, Kultur und Wohnen. Jeder private Verbrauch, ob mit dem BGE oder sonstigem Einkommen finanziert, sollte nötigenfalls mit einer Umlage in den Preisen belastet werden. Diese Verbrauchsumlage würde dann als Grundeinkommen an alle Verbraucher anteilig zurück fließen. Für Kinder gilt ein nach Alter gestaffelter Anteil. Niemand wäre mehr arm, weil er mindestens in Höhe seines Grundbedarfs konsumieren könnte.
Die Preise können zuvor in Höhe der nicht mehr notwendigen Steuern und Abgaben zumindest in ähnlicher Höhe gesenkt werden. Außerdem könnten durch Begrenzung der Einkommen die Profite der Zwischenhändler angemessen gekürzt und bei der Grundversorgung sogar ganz entfallen. Die Umlage wäre als direkte Preiserhöhung von allen Endverbrauchern zu zahlen. Sie fließt als BGE an alle Menschen zurück, wodurch sie nicht als Abgabe empfunden würde. Die Zahler wären zugleich Empfänger und umgekehrt. Jeder zahlt in Abhängigkeit seines individuellen Verbrauchs und erhält in Abhängigkeit seines notwendigen Grundbedarfs. Das Existenzminimum dürfte niedriger sein, als ein so ausgestaltetes BGE.
Eine Bereitschaft zur Erwerbstätigkeit würde bei Zahlung eines BGE nicht gefordert, sondern nur die Orientierung am Gemeinwohl. Arbeitnehmer haben keine existenzielle Verpflichtung mehr zur Arbeit und sind somit auch nicht erpressbar. Es wird keine Menschen mehr geben, die illegalen Arbeiten nachgehen, um sich und ihre Familie zu versorgen. Auch dem internationalen Verbrechen wird so der Nährboden entzogen. Auf der anderen Seite würden die allgemeinen Sozialleistungen sowie die zur Finanzierung notwendigen Steuern und Abgaben entfallen. Die ebenfalls in den Verbrauch fließenden Einkünfte aus Arbeitsleistung dürften durch die wegfallende Steuer- und Abgabenlast steigen, weil sich jede Arbeitsleistung in vollem Umfang lohnt. Schwarzarbeit hätte keinen Sinn mehr. Anders als bei Sozialleistungen ist das BGE eine zusätzliche Leistung, die allen Menschen unabhängig von ihrem sonstigen Einkommen zusteht. Es gibt also keine Anrechnung. Arbeitsverhältnisse führen immer zu Zusatzeinnahmen in Höhe des gesamten Lohnes und bleiben somit attraktiv. Immer wenn Arbeitsentgelt nicht durch Abzug übermäßiger Steuern und Abgaben sowie ohne Kürzung durch Anrechnung in sozialen Sicherungssystemen sinkt, steigt auch die Motivation zur Arbeit. Beim Einzug der Verbrauchsabgabe sind Schlupflöcher ggf. zu vermeiden.
Mit einer Währungsunion in Anlehnung an den Durchschnittslohn müssten zuvor die Lebensgrundlagen weltweit angeglichen werden. Über eine Importabgabe kann der Warentransfer beschränkt werden, so dass der Anreiz zur eigenen Produktion erhalten bleibt. In unproduktiven Staaten müssen im Ergebnis also höhere Preise gezahlt werden, wenn die Handelsbilanz negativ ist. Die höheren Preise würden den Wohlstand bei gleichem BGE schmälern, solange die Produktivität im Vergleich zu anderen Nationen geringer ist. So ausgestaltet, würde sich die Höhe des BGE international selbst regulieren. Bei sinkender Arbeitsbereitschaft oder Produktivität der Bevölkerung sinkt der reale Verbrauch wegen steigender Preise. Bei steigendem Zusatzeinkommen oder steigender Produktivität steigt der reale Verbrauch bei sinkenden Preisen. Das BGE soll jedem Menschen selbst bei Beschränkung auf das Notwendigste ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.
Gerade für die bisher benachteiligten Regionen der Erde würde es zu einer schlagartigen Wohlstandssteigerung führen. Hunger und existenzielle Not wären ausgerottet. Es schafft die Voraussetzung zur Selbstverwirklichung und zur individuellen Freiheit, auch bei Tätigkeiten, die nicht als Erwerbsarbeit entlohnt werden. Eine unzureichende Produktivität würde in den Regionen aber auch zu höheren Preisen führen und schränkt so den Wohlstand ein. Damit bestünde über die Preisentwicklung ein kollektiver Anreiz zur Mitarbeit. Wenn kollektiv gefaulenzt wird, kann auch weniger verbraucht werden, weil die Preise steigen.
Das BGE kann nur ein Baustein im Rahmen einer umfassenden Reformkonzeption sein. Es bedeutet einen Totalumbau sowohl der staatlichen Steuern als auch der sozialen Sicherungssysteme. Da Geldzuwendungen aber noch keine soziale Wärme garantieren, braucht es soziale Netze, die in den Gruppen und Gemeinschaften erst Lebensqualität und gerechten Ausgleich gewährleisten. In solcher Weise, in einen größeren Zusammenhang gestellt, kann die Idee des BGE eine Richtung markieren, in die sich die Sozialordnung entwickeln könnte. Diese Idee bietet bei beispielhafter Umsetzung wegen ihrer Attraktivität auch das größte Potential zur internationalen Verbreitung. Eine zunächst nationale Umsetzung als Vorreiter ist für entwickelte Volkswirtschaften unproblematisch. Flankiert und erweitert könnte eine solche Sozialreform bei einer weltweiten Verbreitung auch durch Gemeineigentum der Menschheit an unserem Planeten.
Würde die Arbeit umverteilt und schädliche oder nutzlose Arbeit vermieden, sollten alle etwas weniger arbeiten. Niemand müsste mehr arbeitslos sein. Stattdessen wird derzeit ständige Erreichbarkeit und ständige Bereitschaft zu Überstunden erwartet. Arbeitnehmer haben kaum Zeit für sich und ihre Familien oder Freunde. Vernünftigerweise sollte man neben der Grundversorgung zunächst die gemeinschaftliche Finanzierung der gesellschaftlichen Kernaufgaben sicherstellen: insbesondere Krankenversorgung, Kindererziehung, Bildung und Ausbildung, Alten- und Krankenpflege sowie Betreuung von Behinderten. Erziehung, Bildung und Ausbildung werden einen höheren Stellenwert erhalten und brauchen eine neue Orientierung. Die Erwerbsarbeit ist zukünftig nicht für den notwendigen Lebensunterhalt erforderlich, sondern dient der Selbstverwirklichung und der Steigerung des Lebensstandards, aber auch des gesellschaftlichen Ansehens. Die zeitliche Ausdehnung wird sinken und kann vermehrt für andere Aktivitäten genutzt werden. Abhängigkeiten vom Beruf, vom Arbeitsplatz, vom Chef, vom Lohn sinken. Macht wird abgebaut,
Insgesamt werden Arbeitsvolumen und Ressourcenverbrauch sinken, weil viele Produkte, die nicht dem Gemeinwohl dienen, vom Markt verschwinden oder nicht mehr im bisherigem Umfang produziert oder nachgefragt werden. Ddemokratisch kontrollierten Gemeinschaften werden vielfach die Rolle der Unternehmer und Arbeitgeber übernehmen. Statt junge Menschen für vorgegebene Arbeitsplätze zu qualifizieren, gilt es, zunächst ihre so ganz unterschiedlichen individuellen Fähigkeitspotentiale zur Entfaltung zu bringen. Die Menschen werden sich vermehrt der Erziehung ihrer Kinder oder der Pflege ihrer Eltern widmen können. Daneben werden sie bereit sein, ehrenamtliche Aufgaben oder sinnstiftende Hilfstätigkeiten zu übernehmen. Im Zuge der Möglichkeiten werden sich zusätzlich viele Menschen der Kunst und Kultur zuwenden und diesen Bereich damit erheblich aufwerten. Auch die sportliche Ertüchtigung wird zunehmen sowie für eine Steigerung der Gesundheit und des körperlichen Wohlbefindens sorgen.
Trotz BGE dürfte nach Ablauf eines arbeitsreichen Lebens eine Rentenzahlung zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards zu den Wünschen der überwiegend unselbständig beschäftigten Menschen gehören. Allerdings entfällt die Notwendigkeit, eine solche Rente öffentlich zu organisieren und über das Grundeinkommen hinaus, öffentlich zu garantieren. Lediglich für die bisher in öffentlich-rechtlichen Systemen erworbenen Anwartschaften müssen unter Einbeziehung des BGE gerechte Lösungen gefunden werden. Eine zusätzliche Rente müsste ansonsten aus dem Arbeits- oder sonstigen Zusatzeinkommen finanziert und angespart werden. Das Subsidiaritätsprinzip verbietet hier einen gesetzlichen Sparzwang, da dem Fürsorgegesichtspunkt bereits mit dem BGE Rechnung getragen ist. Es ist also jedem selbst überlassen, ob und in welcher Form er vorsorgen möchte.
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