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Schwächen unserer Demokratie


Das Problem in Demokratien ist neben der Bürgerferne vor allem, dass es nur Anreize für kurzfristiges Handeln vor der nächsten Wahl gibt. Harte Entscheidungen, die erst weit in der Zukunft von Nutzen sein werden und die Wiederwahl gefährden könnten, unterbleiben. Probleme werden gern weit in die Zukunft verschoben.


Die Freiheit und die Selbstbestimmung der Menschen ist durch ungleiche, demokratische Rechte und ungerechte Verteilung der Höhe der Einkommen, der leistungslosen Erträge und der Vermögen begrenzt. Die Menschen können sich nicht entsprechend ihren Anlagen, Fähigkeiten und Leistungen entwickeln. Ihre Lebensumstände und ihre Zukunft werden zum großen Teil fremdbestimmt.


Unter Demokratie ist eigentlich die direkte Verantwortung des Volkes zu verstehen. Eine repräsentative Demokratie gibt es so gesehen eigentlich nicht. Im Normalfall wurde dem Volk jedoch eine stabile Demokratie offensichtlich nicht zugetraut und als irrational und instabil empfunden. Auch aus organisatorischen Gründen wurde die repräsentative Republik vorgezogen und allgemein zur Demokratie umgedeutet. Wir mussten uns nicht mühsam selber regieren, und die Macht lag trotzdem irgendwie beim Volk oder ging zumindest vom Volk aus. Diese ''Demokratien'' oder Republiken sind heute aber weitgehend plutokratisch geprägt. Die Reichen haben also das Sagen. Die Mehrheit ist hingegen arm und ohne wirksamen Einfluss.


Nationale Lösungen reichen in der modernen Welt vor allem für nachhaltige, schlüssige, Zukunftskonzepte nicht aus. Globale Probleme können auch nur global gelöst werden. Hierzu bedarf es in allererster Linie einer dauerhaften, globalen, demokratischen Struktur. Im Weltmaßstab wurde zu keiner Zeit eine direkte demokratische Ordnung schon aus praktikablen Gründen für möglich gehalten.


Auf die Vereinten Nationen (UN) hat das Volk keinen direkten Einfluss. Die Vereinten Nationen haben mit demokratischer Willensbildung auch nur am Rande zu tun. Sie sind undemokratisch. Die Stimmrechte sind ungleich verteilt und stehen den Regierungen zu. Im Sicherheitsrat sind Vetomächte angesiedelt, die gerade die besonders wichtigen, verbindlichen Entscheidungen blockieren können und es auch tun. Ein Beispiel aus jüngster Zeit ist die Haltung der Vetomächte im Syrienkrieg. Dadurch sind alle globalen Entscheidungen ungerecht und in den Augen vieler Menschen ein Verstoß gegen die eigenen Freiheitsrechte.


In der Praxis stehen nicht die Interessen der Menschheit, sondern die zum Teil egoistischen Interessen einzelner Staaten oder Staatengemeinschaften im Vordergrund. Die Stimmrechte vieler Regierungen sind schon deshalb fragwürdig, weil die Regierung selbst nicht demokratisch gewählt wurde. Außerdem sind die Stimmrechte nicht nach der vertretenen Bevölkerungszahl gewichtet. Darüber hinaus vertreten die Regierungen eigene, nationale Interessen und wenn überhaupt nur in zweiter Linie die

Interessen der Menschheit. Beschlüsse des Plenums sind für die einzelnen Staaten ohne Ratifizierung letztlich auch nicht verbindlich. Die UNO ist im Grunde nur ein Beratungsgremium und spricht nur Empfehlungen aus, trifft somit keine weltweit verbindlichen Entscheidungen.


In den als freiheitliche Demokratien geltenden Staaten finden sich Strukturen, die Einzelinteressen häufig stärker verpflichtet sind als dem Gemeinwohl. Die demokratischen Verfassungen der Welt entsprechen oft nicht den Grundsätzen einer freiheitlichen Ordnung. Dies betrifft zum Einen die Legitimation und zum Anderen die praktische Umsetzung. Die Würde des Menschen ist unantastbar, steht so oder ähnlich in fast allen demokratischen Verfassungen, ohne der realen Situation zu entsprechen: nirgendwo!


Alle Macht geht in einer Demokratie definitionsgemäß vom Volke aus. Wenn sich ein neuer demokratischer Staat gründet, geschieht dies heute regelmäßig durch Wahlen zu einer verfassungsgebenden Versammlung. Diese Versammlung berät und beschließt einen Verfassungsentwurf, der dann dem Volk vorgelegt und durch eine Volksabstimmung beschlossen werden muss. Dieser Vorgang sollte generationengerecht zumindest alle 25 Jahre wiederholt werden, was in der Praxis generell nicht erfolgt. Erst durch die vom sich erneuernden Volk verabschiedete Verfassung werden die Verfassungsorgane geschaffen. In einer repräsentativen Republik werden diese dann regelmäßig durch demokratische Wahlakte besetzt. Eine Änderung der Verfassung ist ebenfalls durch eine Volksabstimmung zu bestätigen. Die Realität sieht leider anders aus.


Das Vereinigte Königreich Großbritannien verfügt nicht einmal über eine schriftlich fixierte Verfassung, über die abgestimmt werden könnte. Es gibt also kein einzelnes Dokument, das die politische Ordnung des Landes beschreibt. Nicht das Volk ist der Souverän, sondern das Parlament, das aus drei Kammern besteht: dem Monarchen, dem Oberhaus und dem Unterhaus. Nur das Unterhaus wird vom Volk bestimmt.


Die USA und Deutschland gelten weltweit als demokratische Musterländer, das Deutsche Grundgesetz als beispielhafte Verfassung. Bei näherer Betrachtung erweist sich dieser Eindruck jedoch als trügerisch. Über die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika haben zur Zeit der Gründung nur gewählte Delegierte - nicht aber das Volk selbst - abgestimmt. Allgemein wird die Verfassung in großen Teilen als völlig veraltet angesehen. Eine Neufassung mit verfassungsgebender Versammlung und Referendum könnte in den USA und darüber hinaus eine neue Ära einleiten.


In der Präambel des Deutschen Grundgesetzes heißt es: "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben". Diese Präambel klingt sehr pathetisch und versucht den Eindruck zu erwecken, dass das Deutsche Volk sich eine Verfassung gegeben hat. Beschlussorgane waren der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat.


Bundestag und Bundesrat haben jedoch keine vom Volk ausgehende, verfassungsgebende Gewalt. Beide Kammern wurden erst durch das ursprüngliche, als vorläufig konzipierte Grundgesetz, durch Beschlüsse der westdeutschen Landtage und Billigung der Westalliierten errichtet. Durch das Grundgesetz entstanden 1949 Bundestag und Bundesrat, ohne verfassungsmäßige Grundlage. Die westdeutschen Landtage hatten keine verfassungsgebende Gewalt für das gesamte Deutsche Volk.


Einer Staatsordnung, über die zu keiner Zeit das Volk selbst direkt abgestimmt hat, sollte im Normalfall kein demokratischer Verfassungsrang eingeräumt werden. Die Landtage der Deutschen Bundesländer, der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat haben dies getan. Sie haben ein Grundgesetz, welches

  • nach dem letzten Weltkrieg unter dem Vorbehalt der alliierten Besatzungsmächte stand,

  • zunächst nur von den Landtagen der westdeutschen Länder mit Ausnahme von Bayern verabschiedet wurde,

  • zunächst nur in den westlichen Besatzungszonen Gültigkeit erlangte und

  • durch Bundestag und Bundesrat geändert wurde sowie auch in Zukunft geändert werden kann,

zur Verfassung für ganz Deutschland erklärt. Zuvor waren die ostdeutschen Länder im Zuge der Wiedervereinigung dem Grundgesetz ebenfalls ohne Volksabstimmung durch Beschlüsse der ostdeutschen Landtage beigetreten.


Es wurde dem deutschen Volk nicht erklärt, warum das Provisorium Grundgesetz weiter gültig sein soll. Nach der Wiedervereinigung steht kein Besatzungsstatut und keine Teilung einem geordneten, rechtmäßigen Verfahren zur Verabschiedung einer Verfassung im Wege. Im Ergebnis ist die deutsche Verfassung ohne Zustimmung des Volkes auch nach der Wiedervereinigung nur ein Grundgesetz von Gnaden der Siegermächte geblieben. Nicht legitimierte Verfassungsorgane haben die sie legitimierende Verfassung ohne Zustimmung des Volkes selbst verabschiedet. Auch in Deutschland könnte ein dringend erforderliches Verfassungsreferendum am Beginn einer neuen Zeit stehen.


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