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Gesundheitsversorgung und Pflege


Für das Leben notwendige Dienstleistungen zählen zur Grundversorgung der Menschen. Der Staat hat seine Dienstleistungen jedoch inzwischen soweit wie möglich zurückgefahren: Privatisierung war das Zauberwort. Heute sind die meisten Leistungen des Staates privaten Profitinteressen unterworfen.


Gesundheitsversorgung ist Menschenrecht. Sie leidet im Kapitalismus unter einem zentralen Mangel: Mit Gesunden lässt sich kein Geld verdienen! Gesunde passen nicht in ein kapitalistisches System, das von Kranken lebt. Das Gesundheitswesen ist in der derzeitigen Verfassung ein Wirtschaftszweig, eine ''Gesundheitsindustrie''. Die Vorsorge für Gesunde ist in diesem System allerdings ein Fremdkörper. Gesunde Ernährung und Fitness stehen außerhalb und orientieren sich ausschließlich an der Nachfrage und nicht am Bedarf. Gesundheitsversorgung ist aber Menschenrecht.


Ernährung und Sport müssen stärker betont werden. Der menschliche Körper ist eine biochemische Einheit. Er benötigt für eine reibungslose Funktion Bewegung und ausreichend Nähr- und Aktivstoffe. Ernährungsberater, Laboranten und Fitnesstrainer können die Gesunden über die optimale Versorgung und Funktion des Körpers informieren, also Krankheiten verhindern helfen. Der zum Teil bedenkenlose Umgang in der Landwirtschaft und der Ernährungsindustrie mit krank machenden Insektiziden oder Zusatzstoffen sind kontraproduktiv.


Auch Selbstbestimmung und positives Gemeinschaftsleben wirkt sich im guten Sinne auf Wohlbefinden und Gesundheit aus, während Konkurrenz Kampf und Stress bedeuten: der Gesundheit in der Regel also eher abträglich sind. Der größte Teil der heutigen Krankheiten könnte vermutlich durch bewusste, selbstbestimmte Lebensweise und weniger negativem Stress verhindert werden.


Ärzte, Medizintechnik, Pharmaindustrie und Krankenkassen sind derzeit erst gefordert, wenn Schäden therapiert werden müssen. Sogenannte Zivilisationskrankheiten müssen nicht behandelt, sondern vermieden werden. Allerdings können durch Sport und Ernährung häufig Krankheitssymptome besser bekämpft werden, als durch Medikamente.


In den USA gibt es erst seit kurzem eine staatliche Krankenversicherung. Bisher nicht versicherte Patienten haben zum Teil jedoch nicht genug Geld, um sich selbst diese subventionierte Pflichtversicherung zu leisten. Einige erfüllen auch nicht die Voraussetzungen, um die kostenlose Armenversorgung (Mercy Care) zu bekommen oder bemühen sich nicht darum. Sie werden nur bei akuten Notfällen in den Notaufnahmen der Krankenhäuser behandelt. Die ethische Reife einer Gesellschaft zeigt sich vor allem im Umgang mit den Armen, Kranken und Alten. Dieser Umgang darf nicht nur von monetären Gesichtspunkten bestimmt werden.


Der Höhepunkt der menschlichen Leistungsfähigkeit dürfte zwischen dem 20. und dem 30. Lebensjahr liegen. Mit 40 Jahren beginnt das natürliche Altern bemerkbar zu werden. Ein Alter, das in früheren Zeiten der durchschnittlichen Lebenserwartung entsprach. Eine solche Lebenserwartung dürfte eines Tages in unserem derzeitigen System begrenzt werden, wenn rein wirtschaftliche Maßstäbe angelegt werden. Wenn wir unsere Welt nach reiner, monetärer Zweckmäßigkeit organisieren wollten, müssten wir uns früher oder später solchen Fragen stellen. Unser Wertesystem würde auf den Prüfstand gestellt. Unsere ethischen Grundwerte wären gefährdet.


Die Gesundheitsversorgung des Menschen darf jedoch nicht auf dem Altar der kapitalistischen Wirtschaft geopfert werden. Dem Menschen muss vorbehaltlos geholfen werden, wenn Hilfe möglich ist. Viele Kassenpatienten haben heute Zweifel, ob ihre Gesundheit, ihr Wohl noch im Fokus der ärztlichen oder pflegerischen Versorgung stehen.


Vor dem Hintergrund der Fallpauschalen bei der Kostenerstattung, liegt auch der Verdacht auf vorschnelle oder gar unnötige Operationen nahe. Die Krankenhäuser haben ihr Finanzergebnis im Auge, wenn sie die Therapien nach den statischen Fallpauschalen der Krankenkassen festlegen. Hygienevorschriften bleiben oft unbeachtet, weil sie (nur) Geld kosten. Patienten sterben an Krankenhauskeimen. Krankenschwestern und Pfleger sind im Dauerstress. Während in Norwegen eine Schwester beispielsweise im Schnitt für knapp fünf Patienten zuständig ist, sind es hierzulande dreizehn.


Ein selbstbestimmtes Leben endet nicht vor dem Tod. Es besteht der Wunsch nach Unabhängigkeit bis zum Tod. Der Tod selbst soll im Alter oder bei schwerer Krankheit nicht quälend sein. Eine Fülle ethischer Fragen, die die Menschen selbst und keine Gremien von Interessenvertretern beantworten müssen. Was nützen ethische Bedenken einem Schwerkranken der (endlich) sterben will.


Kassenärztliche Vereinigungen vertreten die Interessen der Ärzte. Sie dienen nicht dem Patientenwohl. Die Krankenkassen haben die Aufgabe, die Mittelverteilung effizient zu organisieren. Auch sie dienen nicht dem Patientenwohl. Privatpatienten werden bevorzugt behandelt, weil für sie höhere Honorare gezahlt werden. Außerdem steht ihnen im Pflegeheim und im Krankenhaus ein höheres Leistungsspektrum zur Verfügung. Aber auch private Krankenkassen dienen nicht dem Patientenwohl, sondern ihren eigenen wirtschaftlichen Interessen.


Unsere ambulante und stationäre Krankenversorgung ist gekennzeichnet durch eine völlig ausufernde, kostenintensive Bürokratie zur Kostenkontrolle. Viele Patienten fühlen sich gefangen in einer Maschinerie, die sie nicht verstehen, die sie mehr verwaltet, als ihre Leiden ernst zu nehmen und ihnen zu helfen. Wenn am Gemeinwohl orientierte Menschen sich untereinander vertrauen würden, könnte der bürokratische Aufwand nahezu komplett entfallen.


Stattdessen kann eine unmittelbare Qualitätskontrolle durch die betroffenen Menschen erfolgen. Daher muss das Gesundheitswesen bedarfsgerecht ausgestaltet, öffentlich finanziert und öffentlich kontrolliert sein. Ärzte und Pflegepersonal würden ihrem zeitlichen Einsatz und der Zufriedenheit der Patienten entsprechend entlohnt. Arzneimittel, Medizinische Geräte, Ausstattung und Gebäude sind öffentlich bereitzustellen. Über den bedarfsgerechten, effizienten Einsatz können die zu versorgenden Patienten selbst wachen, solange sie sich mitteilen können.


Da Gesundheit und Pflege zur unverzichtbaren Grundversorgung gehört, müssen am Gemeinwohl orientierte Ärzte und entsprechendes Pflegepersonal dort arbeiten, wo sie gebraucht werden. Jedem Menschen ist eine optimale ärztliche Betreuung und Pflege zu garantieren. Im unmittelbaren kommunalen Umfeld sollten öffentliche Beratungszentren zur allgemeinen gesundheitlichen Vorsorge, Erstbetreuung und Pflegeberatung eingerichtet wersen. Diese Praxen sind bedarfsgerecht mit Fachpersonal zu besetzen. Das Sanitätspersonal behandelt kleine, unproblematische Wunden und Beschwerden. Sie können die Patienten beraten und bei Vorsorgemaßnahmen, erforderlicher Pflege oder ärztlicher Hilfe begleiten bzw. Nothilfemaßnahmen einleiten.


Daneben können für die Kommunen öffentliche Zentren zur allgemeinen, ambulanten ärztlichen Versorgung eingerichtet werden. Diese Zentren sind bedarfsgerecht mit ärztlichem Personal zu besetzen. Die Ärzte beraten, behandeln und versorgen alle von den Sanitätern überwiesenen sowie direkt erschienenen Patienten und veranlassen ggf. erforderliche fachärztliche oder stationäre Versorgung. Zur ambulanten Pflege sollten betreute Wohnanlagen, Wohngemeinschaften sowie Pflegestationen zur Tagespflege bedarfsgerecht eingerichtet und finanziert werden. Die häusliche Pflege durch Angehörige ist zu unterstützen und auszubauen.


Üffentliche Pflegeeinrichtungen und Kliniken zur allgemeinen stationären Versorgung ebenfalls erforderlich und bedarfsgerecht auszustatten. Je nach Bedarf und Qualifikation der angestellten Ärzte sind zusätzlich eine oder mehrere spezielle Fachabteilungen einzurichten, die auch ambulante fachärztliche Leistungen anbietet. Die Finanzierung aller stationären Einrichtungen. Daneben können durch übergeordnete Gemeinschaften auch im Verbund mit Universitäten besondere Fachkliniken eingerichtet und bedarfsgerecht vorgehalten werden.


Für jede Gemeinschaft können bei Bedarf zusätzlich öffentliche Zentren zur fachärztlichen Versorgung eingerichtet werden. Sie sind bedarfsgerecht zu besetzen und behandeln alle von Sanitätern und Ärzten überwiesenen sowie direkt erschienen Patienten und veranlassen ggf. erforderliche weitere fachärztliche oder stationäre Versorgung. Die Finanzierung aller Zentren und Praxen sowie die Kontrolle der fachärztlichen Versorgung erfolgt durch die zuständige Gemeinschaft.


Medikamente gehören zur Grundversorgung. Die pharmazeutische Forschung ist eine öffentliche Aufgabe und wird an den Universitäten öffentlich finanziert. Die Forschungsergebnisse stehen allen Gemeinschaften zur Verfügung. Die Produktion von Medikamenten ist ebenfalls öffentlich sicherzustellen und erfolgt jeweils wirkstoff- und bedarfsbezogen im Auftrag und in Kooperation mit den Gemeinschaften.


Wir machen derzeit schlimme Erfahrungen mit gefälschten Krebsmedikamenten und Antibiotika, die den deutschen Markt überschwemmen. Gleichzeitig werden lebenswichtige Medikamente knapp. Niemand weiß, welche Arzneien als nächstes fehlen werden oder als Fälschung auf den Markt kommen. Politik und Pharmaindustrie reden das Problem klein. In Italien hat offenbar die Mafia das Geschäft auf diesem Markt entdeckt. Teure Medikamente werden gestohlen, gestreckt oder manipuliert. Aber auch die Pharmaindustrie weiß wie Geld verdient wird. Preiskartelle und Korruption sind an der Tagesordnung.


Medikamentenpreise dürfen eine notwendige Versorgung von Patienten nicht behindern. Wie teuer darf ein einzelnes Medikament sein, das Menschenleben retten kann? Derzeit kann eine Therapie gegen Hepatitis C schnell bis zu 200.000 € kosten. Damit seien die Medikamente zu teuer, sagen die Krankenkassen. Scheitern die Preisverhandlungen könnte der Hersteller das Medikament in Deutschland wieder vom Markt nehmen.


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