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Öffentliche Wohnraumversorgung


Im entfesselten Kapitalismus sind gierige Eigentümer oder Makler und verzweifelte Mieter der Alltag auf dem Wohnungsmarkt. Auf der anderen Seite lassen die steigenden Wohnungspreise das Vermögen der deutschen Immobilienbesitzer kräftig wachsen.


Das Preisniveau in den Hauptstädten orientiert sich nicht an den Einkommensverhältnissen der Bewohner, sondern an der Nachfrage zunehmend auswärtiger Personen. Der Londoner Immobilienmarkt hat mit London kaum noch etwas zu tun. Das Preisniveau orientiert sich nicht an den Einkommensverhältnissen der Bewohner, sondern an der Nachfrage am anderen Ende der Welt. Mehr als ein Drittel aller Transaktionen wird in London von Anlegern mit Wohnsitz außerhalb Großbritanniens durchgeführt.


Im sogenannten Sozialen Wohnungsbau wurden in Deutschland für den Schuldendienst wegen der Verzinsung zum Teil deutlich mehr Subventionen gezahlt, als nominell investiert wurden. Trotzdem sind die meisten Wohnungen zwischenzeitlich durch Zeitablauf aus den sozialen Bindungen gewachsen und werden heute zu horrenden Mieten angeboten. Auch die Förderung von Modernisierungen im Altbestand werden den Mietern in Höhen aufgebürdet, die die Kosten weit übersteigen.


Das Recht auf eine angemessene Wohnung sollte zur Grundversorgung jedes Menschen gehören. Dies wäre vor dem Hintergrund öffentlichen Eigentums an Grund und Boden sowie zinsloser, öffentlicher Kredite auch kein Problem. Private Wohnimmobilien sollten nicht vererbt oder verschenkt werden. Sie sind nach dem Tod des Eigentümers als Grundversorgung in Gemeineigentum zu überführen. Es könnte jedoch aus dem Wohneigentum ein Wohnrecht separiert und vererbt, aber nicht veräußert werden. Vor allem der Spekulation mit Wohneigentum kann so ein Riegel vorgeschoben werden.


Bei einer entsprechenden Reform gilt es, den Umgang mit den in der Übergangszeit bestehenden privaten Wohnrechten zu klären. Diese können bei Selbstnutzung zunächst unangetastet bleiben. Bestehende Kredite werden durch öffentliche Garantien zinslos gestellt und sind mit 2% in jährlichen Raten zu tilgen. Soweit das Eigentum von Mietwohnungen insgesamt auf die Gemeinschaft übertragen wird, übernimmt diese dann auch die Schulden und eventuell notwendige Investitionen.


Auch in Zukunft können Eigentumswohnungen oder Eigenheime auf Pachtgrundstücken errichtet werden, wenn die Investitionen privat finanziert sind. Diese können jedoch ebenfalls nicht vererbt werden, sondern nur das Wohnrecht. Jeder kann sich also die Wohnsituation seiner Wahl finanzieren, allerdings nur als Neubau, nicht im Bestand.


Die Mietpreise können auch für privat errichteten Wohnraum ohne Nebenkosten mit einer Abschreibung auf Investitionen in Höhe von 2% jährlich öffentlich festgesetzt werden. Für Altbestände wird in der Übergangszeit anstelle der Investition der letzte umgerechnete Verkehrswert zu Grunde gelegt. Die Nebenkosten werden gesondert abgerechnet. Für notwendige Investitionen können zinslose öffentliche Kredite in Anspruch genommen werden.


Auf heutige Verhältnisse in Deutschland angewendet wäre für eine 1-Zimmerwohnung mit ca. 35 qm eine Investition von etwa 70.00 € und eine Jahresmiete von etwa 1.400 € zu zahlen. Bei einer 2-Zimmerwohnung mit 60 qm wären dies etwa 120.000 € oder 2.400 € Jahresmiete. Eine fünfköpfige Familie würde bei 100 qm Wohnraum eine Jahresmiete von etwa 4.000 € oder 370 € monatlich zahlen müssen. Außerdem käme bei allen Mieten noch die Erbpacht, die Nebenkosten und die Verbrauchssteuer hinzu. Wenn die von der Gemeinschaft festgelegte Wohnungsgröße pro Person überschritten wird, würde eine Fehlbelegungsabgabe in Höhe der prozentualen Überschreitung der Richtgröße fällig.


Mietverträge dürften von der zuständigen Verwaltung nur aus wichtigen Gründen gekündigt werden. Untervermietungen sind anzuzeigen und nur in begründeten Fällen für begrenzte Zeit möglich. Für Neuvermietungen ist eine Leerstandreserve in Höhe von 2% vorzuhalten. Wird diese unterschritten, sind öffentliche Neubaumaßnahmen einzuleiten.


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