Während es im ersten Teil vor allem um die Struktur der einzelnen Gruppen und Gemeinschaften ging, geht es hier die konkrete Organisation und Durchführung von Abstimmungen.
Die Stimmrechte aller gewählten Personen müssen sich immer nach der Anzahl der auf sie entfallenden Stimmen in den vertretenen Basisgruppen entsprechend dem erzielten Wahlergebnis richten. Dadurch haben die Repräsentanten unterschiedliche Stimmrechte. Die Wahlen in höheren Ebenen können dadurch nicht im Geheimen erfolgen. Dies erhöht die Transparenz der Wahlvorgänge und behindert in den höheren Ebenen geheime Absprachen und Täuschungen der Basis.
Niemand sollte mit ausschließlich seiner eigenen Stimme ins jeweils nächsthöhere Gremium gelangen. Dies würde verhindert und die Gesamtzahl der Abgeordneten begrenzt, wenn die Stimmen unterhalb von 5% den anderen Stimmen anteilig zugeschlagen werden. Entscheidungen übergeordneter Art werden, in Form von mit einfacher Mehrheit beschlossenen Anträgen, an die nächst höhere, legislative Ebene weitergegeben.
Mit qualifizierter Mehrheit (mehr als 50% der möglichen Stimmen) kann in den Gruppen und Gemeinschaften jederzeit eine außerplanmäßige Wiederholung von Wahlakten zur Abordnung in höhere Ebenen beschlossen werden. Womit die bisher Gewählten gegebenenfalls ausgetauscht werden können. Dies soll eine Entfremdung verhindern oder die Vertretung der Mehrheitsmeinung der Basis sicherstellen. Dadurch und wegen unterschiedlicher Wahlperioden setzen sich die legislativen Gremien der höheren Ebenen im Zeitablauf permanent unterschiedlich zusammen. Es können somit kaum dauerhaft feste Strukturen entstehen.
Bei Plebisziten oder Volksentscheide ist immer die Mehrheitsmeinung der betroffenen Basisgruppen entscheidend. Für die Durchführung der Abstimmungen sind die Basisgemeinschaften zuständig. Alle Gemeinschaften werden von Wahlgremien als Legislative vertreten, die etwa 100 Personen der jeweils unteren Ebene mit unterschiedlichen Stimmrechten umfassen. Sie setzen sich entsprechend den Wahlterminen in den unteren Ebenen permanent unterschiedlich zusammen. Sie bilden die Kontrollorgane der jeweiligen Gemeinschaften, entscheiden über Personalfragen und ob Anträge der unteren Ebenen verworfen, beschlossen oder an höhere Gemeinschaften weitergereicht werden. Diese unteren Ebenen sind laufend über Kandidaturen und die politische Entwicklung in den jeweils höheren Ebenen zu unterrichten. Bei einer Wahl in die Legislative einer höheren Gemeinschaft verfällt der Sitz in der Legislative der unteren Gemeinschaft. Unten muss neu gewählt werden.
Über die Führung von Verwaltungsbereichen wird von den Legislativen der sie kontrollierenden Gemeinschaften entschieden. Der Basisgemeinschaft des Kandidaten kann ein Vetorecht zur Verhinderung der Kandidatur eingeräumt werden, um die „Bodenhaftung“ der Kandidaten sicher zu stellen.
Die oberste Ebene gibt sich eine allgemein gültige Grundrechtecharta (Verfassung), die von einem Konvent vorbereitet und durch Volksentscheid in allen Basisgruppen bestätigt werden muss. Auch die Gemeinschaften der unteren Ebenen können Volksentscheide für ihren Einflussbereich durchführen. Verfassungs- oder gesetzesändernde Plebiszite können durch ein festzulegendes Quorum direkt von den Basisgruppen beantragt werden.
Die regionalen Basisgruppen können über eigene Anträge oder Volksentscheide innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens diskutieren und abstimmen. Zusätzlich sollen hilfreiche Kommentare zu den Beschlussvorlagen bewertet werden, um diese in der Rangfolge positiv zu beeinflussen. Die Abstimmungen können über das Internet elektronisch durchgeführt werden. Hierbei werden innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens zunächst nur die Ergebnisse der einzelnen Basisgruppen durch die Basisgemeinschaften festgestellt, die dann elektronisch weitergeleitet werden. Damit stünde relativ schnell das Gesamtergebnis der Bezirksgruppen und der Basisgemeinschaften fest.
Solche Basisabstimmungen sind ohne aufwändige Wahlkämpfe problemlos auf allen Ebenen möglich. Die im Internet verfügbaren Originaltexte mit Kommentaren und der Lesezugriff zu höheren Ebenen garantieren höchste Transparenz und reichen als Information völlig aus. Wichtig ist die Möglichkeit jedes einzelnen Menschen zusätzliche Informationen und seine Ideen einzubringen sowie über Anträge bis in die globale Ebene hinein Einfluss zu nehmen.
Die Anträge der Gruppen und Gemeinschaften an höhere Ebenen werden in der Legislative der nächst höheren Ebene behandelt. Soweit sich der Antrag an noch höhere Ebenen richtet, sind sie weiterzureichen. Im Falle der Ablehnung auf einer unteren Ebene sind diese Anträge auf dem Weg zur höheren Ebene insgesamt gescheitert. Hilfreiche Kommentare aus allen Ebenen werden in den Beschlussvorlagen gesammelt und beigefügt.
Die größten Probleme einer solchen netzbasierten Basisdemokratie dürften einerseits die Zahl der Kandidaturen und Abstimmungen sowie die enorme Datenflut sein. Vor der Abstimmung über einen Antrag sollte daher ein notwendiges, internes Quorum von Unterstützern sicherstellen, dass nicht ständig über völlig aussichtslose oder immer die gleichen Anträge abgestimmt werden muss.
Andererseits sind auch perspektivische Entscheidungen zu fällen, die nicht auf Antrag ständig neu entschieden werden können. Auch in Leitungsfunktionen dürfen nicht nur populäre, sondern müssen sachgerechte Entscheidungen getroffen werden. Wenn die betreffenden Personen jederzeit abgewählt werden können, ist dies nur schwer vorstellbar. Es sollte daher die Möglichkeit geben, wichtige oder Personalentscheidungen mit einer sachgerechten Mindestdauer zu versehen. Erst danach kann eine regelgerechte Überprüfung möglich sein. Ausgenommen ist jedoch ein wichtiger Grund für eine Überprüfung. Hierzu ist dann aber ein hohes Mindestquorum unter Angabe der Gründe erforderlich.
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