top of page
  • Facebook Classic
  • Twitter Classic
  • Google Classic

Gestaltung einer Internetdemokratie (1)


Vernetzte digitale Gruppen

Ein Individuum kann nur begrenzt direkte soziale Kontakte sinnvoll pflegen. Der Mensch hat die meiste Zeit seiner Entwicklungsgeschichte in solchen kleinen Gruppen gelebt und kann in dieser Konstellation am besten zusammenarbeiten. Die Basisgruppen sollten daher im Mittel nicht mehr als hundert Personen umfassen und ihre basisdemokratische Willensbildung selbst organisieren. Diese Gruppen sind das demokratische Zentrum jeder regionalen oder globalen Entscheidung. Jeder Mensch vertritt seine Meinung in seiner Gruppe und beteiligt sich bis zur Entscheidung an der Diskussion.


Nach dem Subsidiaritätsprinzip dürfen und müssen nur die von einer Entscheidung insgesamt Betroffenen entscheiden. Es ist daher notwendig, die Menschheit in Teilmengen einzuteilen und diese Teilmengen so zu vernetzen, dass neben regionalen auch globale Entscheidungen und alle dazwischen liegenden Abstufungen möglich werden. Außenstehende dürfen nicht mit abstimmen. Sie sollten bei Interesse und aus Gründen der Transparenz aber die Möglichkeit haben, Diskussion und Entscheidung in allen Ebenen nachzuvollziehen.


Die erste Aufteilung der nationalen Struktur ist von den regional zuständigen Verwaltungen festzulegen. Danach kann die Struktur durch Mehrheitsentscheidungen einvernehmlich verändert werden.


Einzelabstimmungen finden zunächst immer nur in der Basisgruppe statt. Damit wird festgestellt welche Mehrheitsmeinung in der Gruppe vertreten wird und wie viel Einzelstimmen auf die einzelnen Alternativen entfallen. Die Basisgruppe ist die kleinste Einheit, für die auch interne Abstimmungen möglich sein müssen.


Um die praktische Realität in solchen Gruppen zu erleben, ist es hilfreich, wenn im Vorfeld inoffizielle private Gruppen in bestehenden, öffentlich zugänglichen Netzen gebildet werden. Dies bleibt zwar noch ohne direkten Einfluss auf die herrschenden politischen Machtverhältnisse, kann aber zunehmend mittelbaren Einfluss ausüben. Die Menschen können sich so bereits aktiv am gesellschaftlichen

Leben in ihrem unmittelbaren regionalen, beruflichen oder sozialen Umfeld beteiligen und sich politisch bilden.


Dies ist für eine bisher politisch passive Gruppe ein schwieriger Prozess, der viel Zeit erfordert. Eine zunächst homogene Gruppe hat hier Vorteile und kann insofern im Vorfeld lehrreich sein. Die Argumente sollen entscheiden, ohne in Streit zu geraten. Meinungsfreiheit muss permanent praktiziert und niemand ausgegrenzt oder als Feind empfunden werden. Persönliche Abhängigkeiten und Interessen müssen offen gelegt werden, damit Vertrauen entsteht. Die Mehrheit entscheidet. Danach sollten sich alle einig sein und die Entscheidungen mittragen.


Über spezielle Internetforen und regelmäßige Treffen wäre ein permanenter, reger Gedankenaustausch in den offiziellen Basisgruppen möglich und nötig. Gerade auf dieser, aber auch auf weiteren Ebenen ist die kooperative Erziehung und Bildung eine vorrangige Gemeinschaftsaufgabe. Wir müssen im direkten Dialog uns selbst, den Mitmenschen und vor allem den Kindern den gesellschaftlichen Prozess verständlich machen: verstehen wie sich durch Transparenz, gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz und gegenseitigem Verständnis ihr und unser gemeinsames Leben deutlich positiv verändern wird.


Es gilt die weit verbreitete Vereinzelung, die Konzentration auf egoistische Ziele sowie die Teilnahmslosigkeit breiter Bevölkerungskreise durch politische Bildung und Teilhabe am Entscheidungsprozess allmählich aufzulösen. Diese Basisgruppen können selbst bestimmen, ob aus ihrer Mitte zu beliebigen Themen Arbeitsgruppen gebildet und regelmäßig Persönlichkeiten ihres Vertrauens in interne oder externe Funktionen gewählt werden. Hierbei wird es aus politischen, privaten oder familiären Gründen zu freien und wechselnden Fraktionsbildungen kommen. Wahlen finden in regelmäßigen Abständen und ansonsten immer dann statt, wenn eine qualifizierte Mehrheit es wünscht.


Als nächste Ebene wird die Bezirksgruppe vorgeschlagen. Die Basisgruppe bildet mit den regional benachbarten Gruppen eine Bezirksgruppe als nächste Ebene. Die von den Basisgruppen entsandten Abordnungen bilden die Legislative der Bezirksgruppe. Sie können sich zwischen regelmäßigen Treffen ebenfalls in einem speziellen Internetforum permanent austauschen sowie Arbeitsgruppen bilden. Die Legislative der Bezirksgruppe hat Lesezugriff auf ihre Basisgruppen und entscheidet über die an sie gerichteten Anträge oder die Weitergabe der Anträge an höhere Ebenen. Die in den Bezirksgruppen oder höheren Gremien gewählten Personen müssen Mitglieder der vertretenen Basisgruppen sein.


Über die politische Diskussion und die politischen Entscheidungen in der Bezirksgruppe, der Basisgemeinschaft und auch in den höheren Gemeinschaften sind die Basisgruppen permanent zu informieren. Sie haben in direkter Linie auch Lesezugriff zu den höheren Ebenen und können sich selbst informieren.


Vernetzte Digitale Gemeinschaften

Mehrere Bezirksgruppen bilden in einem solchen Modell als unterste Stufe der globalen Verwaltungsstruktur eine Basisgemeinschaft.


Eine Gesellschaft wird durch Rechte und Pflichten zusammengehalten. Eine Gemeinschaft sollte darüber hinaus emotionale und soziale Bindungskräfte sowie ein Gefühl der Zusammengehörigkeit aufweisen.


Die in den Bezirksgruppen gewählten Abordnungen bilden insoweit die Legislative der Basisgemeinschaft mit unterschiedlichen Stimmrechten. Sie können Ausschüsse bilden, die zumindest die Struktur der Verwaltungseinrichtungen widerspiegeln. Diese Ausschüsse dienen nur der Kontrolle der Verwaltung und der Vorberatung. Sie entscheiden nach Köpfen.


Der weitere Aufbau kann in beliebigen weiteren Stufen, bis hin zur weltweiten Vernetzung aller Gemeinschaften, analog erfolgen. In Deutschland könnten nach der Basisgemeinschaft beispielsweise eine Kreis-, Stadteil- oder Stadtgemeinschaft, eine Bezirks- oder Großstadtgemeinschaft, eine Landesgemeinschaft, eine nationale Gemeinschaft, eine Erdteilgemeinschaft und schließlich eine Weltgemeinschaft folgen. Durch den Lesezugriff der zu der jeweiligen Gemeinschaft gehörenden Basisgruppen ist volle Transparenz der Diskussionen und Entscheidungen gewährleistet.


Wie bisher auch können sich Menschen gleicher Grundüberzeugungen zusammentun. Sie können im Rahmen der eigenen Willensbildung mittels ihrer Mitglieder auf allen Ebenen versuchen Einfluss zu nehmen. Sie können aber keine Regierungen mehr bilden.


Über den Abstimmungsprozess soll weitgehende Selbstbestimmung ermöglicht werden. Jeder soll eine Stimme zur Mitentscheidung haben. Heutige Möglichkeiten und die Infrastruktur der Kommunikation machen dies auf allen Entscheidungsebenen weltweit realisierbar. Weder die herkömmliche manuelle, noch die elektronische Wahl bietet allerdings einen totalen Schutz vor Wahlfälschungen. Deshalb muss eine Risiko-Nutzen-Abwägung getroffen werden, welche durch entsprechende Sicherheitsstandards vielleicht schon in naher Zukunft zugunsten einer elektronisch unterstützten Wahl ausfallen könnte. Neben den Basisgruppen als Entscheidungsgremien werden auch legislative Gremien in den unterschiedlichen Ebenen benötigt. Hier stehen Informationen, Kontrollrechte und Personalauswahl im Vordergrund. Globale Bereichsleiter können sich schließlich nicht in allen Basisgruppen persönlich vorstellen. Wie die Art und Weise der demokratischen Entscheidungen erfolgt, entscheiden die Menschen innerhalb der offiziellen Gruppen und Gemeinschaften.


An die Legislative der nächst höheren Ebene sollten in selbst bestimmten Abständen gewählte Abordnungen aus den Basisgruppen entsandt werden. Hier ist die Nahtstelle zwischen direkter und repräsentativer Demokratie. Damit gäbe es für die Legislative keinen allgemeinen Wahltermin mehr, keine allgemeine Legislaturperiode und keinen polarisierenden Wahlkampf. Es würden nur Personen gewählt, die den Wahlkörpern persönlich bekannt sind oder sich persönlich vorgestellt haben. Auch die Grundsätze (Wahlordnung) der Wahlen für die Abordnung in das nächst höhere Gremium bestimmt die Basisgruppe oder der jeweilige Wahlkörper selbst. Die Stimmrechte aller gewählten Personen müssen sich immer nach der Anzahl der auf sie entfallenden Stimmen in den vertretenen Basisgruppen entsprechend dem erzielten Wahlergebnis richten. Dadurch haben die Repräsentanten unterschiedliche Stimmrechte. Die Wahlen in höheren Ebenen können dadurch nicht im Geheimen erfolgen. Dies erhöht die Transparenz der Wahlvorgänge und behindert in den höheren Ebenen geheime Absprachen und Täuschungen der Basis. Niemand sollte mit ausschließlich seiner eigenen Stimme ins jeweils nächsthöhere Gremium gelangen. Dies würde verhindert und die Gesamtzahl der Abgeordneten begrenzt, wenn die Stimmen unterhalb von 5% den anderen Stimmen anteilig zugeschlagen werden. Entscheidungen übergeordneter Art werden, in Form von mit einfacher Mehrheit beschlossenen Anträgen, an die nächst höhere, legislative Ebene weitergegeben.


PDF-BOOK ZUM KOSTENLOSEN HERUNTERLADEN UND TEILEN


bottom of page